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Depotstimmrecht
Unter dem Depotstimmrecht versteht man ein Stimmrecht, welches gemäß durch ein Kreditinstitut auf der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ausgeübt wird. Durch eine ausdrücklich schriftlich dargelegte Weisung gemäß oder mittels einer Pauschalerklärung beauftragt der Kunde die Vertreter der Bank an seiner Stelle zu handeln.
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