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Deutsche Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg
Auf Grund des „Kriegsschuldartikels“ 231 des Versailler Vertrages musste Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg Reparationen zahlen. Die endgültige Höhe und Dauer der Reparationen war im Versailler Vertrag nicht festgelegt, sondern sollte von einer mit weitreichenden Kontrollfunktionen ausgestatteten Reparationskommission ohne deutsche Beteiligung festgesetzt werden, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands überwachen sollte.
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