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Ensembleschutz
Unter Ensembleschutz versteht man nach dem Deutschen Denkmalschutzgesetz den Schutz in ihrer ursprünglichen Struktur und Gruppierung erhalten gebliebener historisch gewachsener Ortsteile und Platzgestaltungen. Das Gesamtbild soll durch den Ensembleschutz gewährleistet und geschützt werden.
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