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Ehefähigkeitszeugnis
Ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen nach § 1309 Abs. 1 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Ausländer, die in Deutschland eine Ehe eingehen wollen, wenn sie hinsichtlich der Voraussetzungen für die Eheschließung ausländischem Recht unterliegen.
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