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Endurteil
Ein Endurteil ist nach § 300 der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) ein Urteil, das bei Entscheidungsreife erlassen wird, über den gesamten Prozessstoff entscheidet und die jeweilige Instanz beendet. Andere Urteile sind das Teilurteil (§ 301 ZPO), das Vorbehaltsurteil (§ 302 ZPO), das Zwischenurteil (§ 303 ZPO) und das Grundurteil (§ 304 ZPO).
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