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Eingliederungszuschuss
Unter Eingliederungszuschuss versteht man den Umstand, dass Arbeitgeber zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten können. Der Eingliederungszuschuss ist in §218 SGB 3 geregelt.
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