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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche handelt es sich um einen eigenen, außerhalb der Hilfen zur Erziehung stehenden Rechtsanspruch seelisch behinderter oder von seelischer Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher im Rahmen der Jugendhilfe. Anspruchsvoraussetzungen und Hilfeform sind im § 35a SGB VIII (KJHG) festgelegt.
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