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Eigentumsvermutung
Wer Rechte aus dem Eigentum an einer Sache ableiten will, muss sein Eigentum notfalls vor Gericht beweisen. Da es praktisch unmöglich ist, die Entwicklung der Eigentumsverhältnisse von der Entstehung einer Sache bis zur Gegenwart lückenlos darzulegen, erleichtert im deutschen Recht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den Beweis des Eigentums durch Eigentumsvermutungen.
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