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Einstimmigkeitsprinzip



Das Einstimmigkeitsprinzip (auch Unanimitätsprinzip) genannt, garantiert, dass alle Parteien bei Beschlussfassung gleicher Meinung sein müssen, was ihre Entscheidung anbelangt. Das führt dazu, dass nur der kleinste gemeinsame Nenner auch von allen akzeptiert wird.



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