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Eingriffsregelung in Deutschland



Die Eingriffsregelung (auch Eingriffs-Ausgleichs-Regelung) ist das Instrument des Naturschutzrechts, mit dem negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft (Beeinträchtigungen) vermieden und minimiert werden sollen. Des Weiteren sollen nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden.



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