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Eingriff (Grundrechte)
Unter Eingriff versteht man in der deutschen Grundrechtsdogmatik rechtfertigungsbedürftige Auswirkungen einer staatlichen Maßnahme auf das Schutzgut eines Grundrechts (zweiten Stufe einer Grundrechtsprüfung). Das Bundesverfassungsgericht spricht insoweit von einem Eingriff in den eröffneten Schutzbereich eines Grundrechts.
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