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Elternunterhalt
Als Elternunterhalt ist die rechtliche Verpflichtung von Kindern oder auch Schwiegerkindern zu verstehen, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten durch Unterhaltszahlungen den Lebensbedarf der Eltern zu sichern. Die Rechtsgrundlage für diese Ansprüche gegen erwachsene Kinder ergibt sich in Deutschland unter anderen aus den §§ 1601 ff.
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