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Entscheidungsgründe



Die Entscheidungsgründe sind in Deutschland neben Rubrum, Tenor und Tatbestand ein Teil eines gerichtlichen schriftlichen Urteils. Sie enthalten eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht (im Zivilprozess: § 313 Abs.



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