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Enquêterecht



Das Enquêterecht ist ein allgemeines Sonderprüfungsrecht zur Kontrolle von Unternehmen und Untersuchunsgsausschüsse einzusetzen. Es zählt zu den zentralen Kontrollbefugnissen des Bundestages und handelt sich hier in besonderer Weise um ein Recht der Minderheit.



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