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Einwendung
Einwendungen und Einreden sind im deutschen Zivilrecht materiell-rechtliche Verteidigungsmittel eines Schuldners. Auch wenn alle Voraussetzungen für einen Anspruch vorliegen, können Einwendungen und Einreden bewirken, dass der Anspruch nicht entsteht, wieder erlischt oder nicht durchgesetzt werden kann.
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