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Eilzuständigkeit
Eine Eilzuständigkeit ist eine Spezialität des allgemeinen und des besonderen Verwaltungsrechtes, des Strafverfahrensrechtes und des Polizeirechtes. Sie liegt vor, wenn originär zuständige Entscheidungsträger aufgrund einer dringlichen Angelegenheit nicht erreicht werden können und durch andere Entscheidungsträger in deren mutmaßlichen Sinne ausgeführt werden müssen.
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