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Entsprechenserklärung
Gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) müssen Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich eine Erklärung abgeben, inwieweit sie den Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK) befolgen. Diese Erklärung wird als Entsprechenserklärung bezeichnet.
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