Enzyklopädie > E > Ehegattenbürgschaft
Ehegattenbürgschaft
Von einer Ehegattenbürgschaft spricht man, wenn ein Ehepartner sich für die Schulden des anderen verbürgt. Dies ist in der Bankenpraxis weithin üblich, ist jedoch unter bestimmten Rahmenbedingungen sittenwidrig.
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)