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Einzelrichter



Der Einzelrichter ist ein Spruchkörper – in der Regel – der unteren Instanz im Rechtsweg. Grundsätzlich entscheidet der Einzelrichter über die Sachen beim Amtsgericht in Zivilsachen und Familien-, Kindschafts- und Unterhaltssachen, sowie als Strafrichter in den Strafsachen, die am Amtsgericht nicht dem Schöffengericht zugewiesen werden.



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