Enzyklopädie > E > Einbringungsgeborener Anteil


Einbringungsgeborener Anteil



Der einbringungsgeborene Anteil ist ein Begriff aus dem deutschen Umwandlungssteuerrecht. Einen einbringungsgeborenen Anteil an einer Kapitalgesellschaft erhält, wer einen Betrieb, einen Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil nach UmwStG zum Buchwert oder zum Zwischenwert gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine Kapitalgesellschaft einbringt.



Mehr Informationen (Wikipedia)

Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.

Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.

Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)


de