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Entschuldung (Völkerrecht)



Unter Entschuldung (auch: Internationaler Schuldenerlass) versteht man den teilweisen oder vollständigen Verzicht auf die Rückzahlung eines monetären Betrages, welcher insbesondere von einer Volkswirtschaft (Staat) einer anderen Volkswirtschaft geschuldet wird. Ferner umfasst der Begriff auch die Verlangsamung bzw.



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