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Einkommensmillionär



Als Einkommensmillionär bezeichnet man Bürger, die in einem Steuerjahr ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von einer Million Einheiten der entsprechenden Landeswährung (Euro, Dollar, Pfund, …) aus selbständiger und/oder unselbständiger Arbeit und/oder Vermögen, Vermietung und Verpachtung, Tantiemen, Lizenzen u.a.



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