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Entsorgungsfachbetriebeverordnung



Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung regelt die Anforderungen an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, welche als Entsorgungsfachbetrieb Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen. Die festgelegten Anforderungen betreffend die Organisation, Ausstattung, Fachkunde und Zuverlässigkeit von Betriebsinhaber, Leitungspersonal sowie dem sonstigen Personal führen mit Erfüllung zu einem hohen Qualitätsniveau.



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