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Edictum Rothari



Das "Edictum Rothari" war das germanische Stammesrecht der Langobarden, das in Oberitalien nach der fränkischen Unterwerfung und auch noch während des Hochmittelalters galt. Das Langobardische Recht wurde durch das Zusammenwirken von König Rothar und seinem Heer im Jahre 643 n.



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