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Einantwortung



Die Einantwortung ist eine Besonderheit des österreichischen Rechts. Während beispielsweise in Deutschland mit dem Tod des Erblassers das Eigentum an die Erben übergeht, sieht die österreichische Rechtsordnung einen eigenen hoheitlichen Akt nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens vor, durch den der Erbe (nach Abgabe einer Erbantrittserklärung) Eigentum an den Vermögenswerten des Nachlasses erwirbt.



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