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Entmündigung
Bei der Entmündigung handelt es sich um eine gerichtliche Anordnung, nach welcher der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit einbüßt und einen gesetzlichen Vertreter erhält. In Österreich ist die Entmündigung im Jahre 1984 durch die Sachwalterschaft ersetzt worden, in der Bundesrepublik Deutschland zum 1.
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