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Eisenbahnneuordnungsgesetz
Das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz - ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 entstand aus der Notwendigkeit, die EG-Richtlinie 91/440 „Zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft“ – Unabhängigkeit der Eisenbahnunternehmen von staatlichen Einflüssen, finanzielle Gesundung der Unternehmen, Trennung der Eisenbahninfrastruktur vom Transportbereich, Öffnung der Schienennetze für Dritte – in deutsches Recht umzusetzen.
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