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Finanzdienstleistungsinstitut
Das deutsche Kreditwesengesetz definiert Finanzdienstleistungsinstitute als Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind.
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