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Flurzwang



Unter dem Begriff Flurzwang verstand man eine Vereinbarung oder auch eine erzwungene Vorschrift entweder seitens der Gemeinde, der Gesamtheit der Besitzer oder des jeweiligen Grundherren für das Bearbeiten der einzelnen Flurstücke innerhalb der Dreifelderwirtschaft. Der Flurzwang galt vom Spätmittelalter bis etwa zur Mitte des 19.



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