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Fernunterrichtsschutzgesetz
Das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz, FernUSG) bestimmt unter anderem, dass Fernlehrgänge einer staatlichen Zulassung bedürfen und definiert umfassende Informations- und Vertragspflichten für zulassungspflichtige Fernlehrgänge. Inhaltlich wird der Fernunterricht im Rahmen der Zuständigkeit der Länder durch einen Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen ausgestaltet.
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