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Feudalabgabe
Als Feudalabgaben bezeichnet man die Abgaben, die Bauern an die Eigentümer des von ihnen bewirtschafteten Bodens zahlen. Anders als Gesellschaften mit einer bürgerlichen Eigentumsordnung, indem zwischen Eigentümer und Nutzer landwirtschaftlicher Nutzflächen gleichrangige Pachtverhältnisse bestehen, geht in feudalen Gesellschaften mit dem Eigentum am Boden auch ein Herrschaftsrecht einher (Grundherrschaft).
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