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Fahrlehrer
Fahrlehrer sind nach dem bundeseinheitl. Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) und seinen Verordnungen staatl. anerkannte Lehrkräfte. Sie bilden ihre Schüler, in der Mehrzahl erwachsene Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), nach den gesetzl. Vorgaben der FahrschülerAusbO in Theorie und Praxis aus.
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