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Ferntrauung
Ferntrauungen wurden im Deutschen Reich während des Zweiten Weltkriegs durchgeführt, wenn der Bräutigam im Felde stand und zur Hochzeit nicht anwesend sein konnte. Ab 1941 konnte eine geplante Ehe auch nachträglich als gültig geschlossen anerkannt werden, wenn der Bräutigam gefallen oder vermisst war.
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