Enzyklopädie > F > Fixkauf


Fixkauf



Der Fixkauf ist nach deutschem Recht eine spezielle Form eines Kaufvertrags, bei dem die Lieferung der Ware innerhalb einer genau bestimmten Frist oder zu einem festgelegten Termin erfolgen muss. Erbringt der Verkäufer die Leistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so ist der Käufer, falls ein Handelsgeschäft vorliegt, nach § 376 HGB wahlweise zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder zum Schadensersatz berechtigt.



Mehr Informationen (Wikipedia)

Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.

Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.

Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)


de