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Fiskalisches Hilfsgeschäft



Das fiskalische Hilfsgeschäft bezeichnet einen Unterfall des erwerbswirtschaftlichen Handelns der Verwaltung. Gemeint ist damit die Bedarfsdeckung zur Erfüllung der eigentlichen Aufgaben, also die Beschaffung der erforderlichen Sachmittel (von Büroartikeln bis zu Gebäuden).



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