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Familiensplitting



Familiensplitting bezeichnet eine Variante des Ehegattensplitting, bei der das Einkommen aller Steuersubjekte einer Personenmehrheit (hier die Familienmitglieder) zu einem Gesamteinkommen summiert wird, und in einem zweiten Schritt zur Bestimmung des Steuersatzes pro Kopf zugeordnet wird, also fiktiv dividiert. Dies kann zu gleichen Teilen erfolgen (oder mit einer bestimmten Gewichtung, etwa Eltern mit dem Divisor 1,0 und Kinder mit dem Divisor 0,75 oder 0,5 o.



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