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Fernverkehr (Deutschland)
Der Begriff Fernverkehr fand seine Definition im Güterkraftverkehrsgesetz und benannte damit Transporte außerhalb der Nahzone von 50 Kilometer. Der Güterfernverkehr unterlag einer Kontingentierung und einer Konzessionspflicht und war damit bis zur Beginn der Liberalisierung des Güterverkehrs im Jahr 1991 einer relativ strengen Überwachung unterworfen.
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