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Feuerwehr-Dienstvorschrift 1/2
Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 1/2 - Grundtätigkeiten - Technische Hilfeleistung und Rettung (FwDV 1/2) beschäftigt sich mit der persönlichen- sowie der Einsatzausrüstung der Feuerwehr, dem Handhaben einfacher Hilfsgeräte, sowie dem Verlegen von elektrische Leitungen, dem Transportieren von Verletzten, dem Retten und Selbstretten und dem Beleuchten im Technischen Hilfseinsatz.
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