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Fahrrad mit Hilfsmotor
Fahrräder, die mit einem schwachen Hilfsmotor angetrieben werden, unterliegen vereinfachten Regeln, was die Helmpflicht, die Führerscheinpflicht und die technische Ausstattung des Fahrzeugs betrifft. Nach deutschem Recht werden diese Fahrzeuge als Leichtmofa, nach österreichischem Recht als Fahrrad mit Hilfsmotor bezeichnet.
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