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Feuerwehr-Dienstvorschrift 8
Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 - Tauchen (FwDV 8) soll eine einheitliche, sorgfältige Ausbildung, Fortbildung und einen sicheren Einsatz mit Tauchgeräten sicherstellen, sowie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche und unfallsichere Verwendung von Tauchgeräten schaffen. Sie enthält die Anforderungen an Feuerwehrtaucher und deren Ausbildung sowie Vorgaben für die Handhabung, Pflege und Wartung der Tauchgeräte.
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