Enzyklopädie > F > Familiendiebstahl
Familiendiebstahl
Der Familiendiebstahl ist ein zum Antragsdelikt heruntergestufter Diebstahl. Normiert ist der Familiendiebstahl in § 247 StGB.
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)