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Fahrpersonalverordnung
Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) regelt die Aufzeichnungspflicht der Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr. Ihr Anwendungsbereich umfasst Fahrzeuge, die zur gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung dienen und das zulässige Gesamtgewicht (zGG), einschließlich Anhänger oder Sattelauflieger über 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
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