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Feuerwehr Gelsenkirchen



Die Feuerwehr Gelsenkirchen ist eine öffentliche Feuerwehr im Sinne des § 9, Absatz 1-3 des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes (FSHG) des Landes Nordrhein-Westfalen. Als kommunale Behörde (Referat 37) besteht die Feuerwehr Gelsenkirchen aus einer Berufs- und einer Freiwilligen Feuerwehr.



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