Enzyklopädie > F > Familie (Recht)


Familie (Recht)



Die Familie wird zwar an prominenter Stelle (in Artikel 6 des Grundgesetzes) unter den "Schutz der staatlichen Ordnung" gestellt, doch erstaunlicherweise gibt es keine allgemeingültige gesetzliche Definition des Begriffs. Das Buch "Familienrecht" innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert in seinem § 1589 nur den Begriff "Verwandtschaft" anhand der Abstammung, nicht jedoch den der Familie.



Mehr Informationen (Wikipedia)

Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.

Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.

Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)


de