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Feriensache



Feriensachen waren im deutschen Zivilprozess bis zur Aufhebung der Vorschriften über die Gerichtsferien in §§ 199 - 202 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zum 1. Januar 1997 bestimmte Verfahren, die wegen ihrer Eilbedürftigkeit auch in den so genannten Gerichtsferien verhandelt wurden, die vom 15.



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