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Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter



Das Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter (EhrRiEG) regelte in Deutschland von 1957 bis 2004 die Entschädigung von Schöffen und anderen ehrenamtlichen Richtern an den Gerichten. Mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz trat das Gesetz im Jahr 2004 außer Kraft.



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