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Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen



Das deutsche Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG) dient dem Schutz von Marken. Zusammen mit dem Geschmacksmustergesetz, dem Gebrauchsmustergesetz und dem Patentgesetz werden die Nebenerzeugnisse und Kennzeichen von Firmen im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutz geschützt.



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