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Gemeinschaftliches Monopol
Ein Gemeinschaftliches Monopol ist dann gegeben, wenn es zwar formal einen Markt gibt, bei dem man auf jeder Seite (Angebot oder Nachfrage) mehrere, teilweise konkurrierende Marktteilnehmer zählen kann, jedoch alle Marktteilnehmer einer Seite sich in bestimmter Hinsicht so gleichartig verhalten, dass durch die gemeinschaftliche Handlungen ähnliche Ineffizienzen entstehen, als wenn es nur einen Marktteilnehmer auf dieser Seite gäbe. Die Marktteilnehmer verhalten sich also in diesen Fällen einheitlich, als wenn sie ein Absprache getroffen hätten, aber aus individuellen Motiven.
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