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Gemeinschaftspraxis



Als Gemeinschaftspraxis bezeichnet man eine Kooperationsform von Ärzten (Rechtsanwälten oder anderen Freiberuflern). Es handelt sich dabei um einen wirtschaftlichen und organisatorischen Zusammenschluss von zwei oder mehreren Ärzten zur gemeinsamen Ausübung der Tätigkeit in gemeinsamen Praxisräumen.



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