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Gewaltschutzgesetz



Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) der Bundesrepublik Deutschland ist als Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung am 1. Januar 2002 in Kraft getreten.



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